öffentlich bestellt und vereidigt.
Sachverständige, deren besondere Qualifikation von einem Bestellungsorgan (i.d.R. eine Ingenieur- oder Handelskammer) geprüft wurde. Ö.b.u.v. Sachverständige werden im öffentlichen Auftrag der Gerichte als Gutachter in Verfahren herangezogen.